Wenn Pflege rund um die Uhr nötig ist
WAS IST AUSSERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE?


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Weil es zuhause am schönsten ist
AMBULANT VOR STATIONÄR
Nach dem § 34 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf häusliche Pflege, wenn dies medizinisch möglich ist. Das bedeutet, dass die ambulante Intensivpflege Vorrang vor der stationären Pflege hat, solange die Versorgung im eigenen Zuhause
gewährleistet werden kann.
Dieser Ansatz wird vom Gesetzgeber unterstützt, da die häusliche Pflege nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen steigert, sondern auch eine geringere Belastung für das Gesundheitssystem bedeutet. Ambulante Pflege ermöglicht es den intensivpflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und trotzdem alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen zu erhalten.
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INTENSIVPFLEGE-WG
DIE VORTEILE
Individuelle Betreuung
Spezialisierte Pflege und medizinische Versorgung wird auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner*innen abgestimmt. Möglich machen das überschaubare Bewohner*innen-Zahlen bei überdurchschnittlichem Personaleinsatz.
Flexibilität
Die Pflege erfolgt ambulant, das bedeutet, die Menschen erhalten intensive Unterstützung, können ihren Alltag aber maximal selbstbestimmt gestalten.
Gemeinschaft erleben
Austausch und soziale Interaktion mit anderen Bewohner*innen fördern das Wohlbefinden und bieten Unterstützung im Alltag.
Klient*innenanzahl und Personalschüssel in unterschiedlichen Versorgungsformen

DER VERGLEICH ZU KLASSISCHEN STATIONÄREN EINRICHTUNGEN
Pflege-WG |
Klassische stationäre Einrichtung |
|
|---|---|---|
| Wohnform | Gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung | Unterbringung in einer großen Pflegeeinrichtung |
| Pflege und Betreuung | Ambulante Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit individuellem Pflegekonzept | Rund-um-die-Uhr-Pflege und intensive medizinische Betreuung |
| Betreuungsintensität | Überdurchschnittlicher Personalschlüssel ermöglicht viel Zeit für die Bewohner*innen | Deutlich mehr Klient*innen werden von einer Pflegekraft versorgt |
| Gemeinschaftsgefühl | Gemeinsame Lebenserfahrung in einer kleinen Gemeinschaft | Pflege in größeren Einrichtungen ist weniger familiär und persönlich |
| Selbstbestimmung | Hoher Grad an Selbstbestimmung und Freiheit im Alltag | Ein sehr strukturierter Pflegealltag lässt uneingeschränkte persönliche Freiheit weniger zu |
| Medizinische Ausstattung | Ambulante Pflege, Hilfsmittel und medizinische Geräte individuell je Bewohner*in vorhanden | Umfassende medizinische Ausstattung für Pflege vorhanden |
KRANKENVERSICHERUNG UND Pflegekasse
DIE FINANZIERUNG
KRANKENKASSE (SGB V) BEHANDLUNGSPFLEGE
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Ärztliche Behandlungen
- Medikamente
- Medizinische Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte)
- Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe)

PFLEGEKASSEN-LEISTUNGEN (SGB XI)
Die Pflegekasse kommt für die Kosten der Pflegeleistungen auf, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch sind. Dazu zählen:
- Pflegesachleistung (professionelle Pflege durch einen Pflegedienst)
- Pflegegeld (Laienpflege durch An- und Zugehörige)
EIGENANTEIL
(Werden Eigenanteile erhoben, ist der Pflegedienst verpflichtet, vorab einen Kostenvoranschlag zu erstellen)
- Intensivpflege (Zuzahlung Pflegekassen, Leistungen variabel nach Pflegegrad)
- Miete (Mietkosten inklusive Nebenkosten)
- Mieter*innen-Gemeinschaft (gemeinsam vereinbarte Dienstleistungen zur Organisation des Alltagslebens, z. B. hygienische Reinigung)
- Sonstiges („Taschengeld“, eigener Bedarf etc.)
FINANZIERUNGSUNTERSTÜTZUNG
Leistung |
Zuständig / Antragstellung |
Voraussetzung |
|---|---|---|
| Hilfe zur Pflege (SGB XII) | Sozialamt | Pflegegrad + finanzielle Bedürftigkeit |
| Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung | Sozialamt | dauerhaft erwerbsunfähig + geringes Einkommen |
| Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat) | Pflegekasse | pflegebedürftig + Pflege-WG |
| Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat) | Pflegekasse | Pflegegrad + häusliche Pflege |
| Wohngeld | Wohngeldstelle | geringes Einkommen + Wohnkosten |
| Stromkostenerstattung für Hilfsmittel | Krankenkasse | ärztliche Verordnung erforderlich |
| Zuzahlungsbefreiung | Krankenkasse | Belastungsgrenze erreicht (1–2 % des Einkommens) |
DER ABLAUF
ENTLASSUNG UND ÜBERLEITUNG
1. FRÜHZEITIGE PLANUNG (ENTLASSMANAGEMENT IM KRANKENHAUS)
- Das Krankenhaus organisiert die Entlassung und klärt in Abstimmung mit der Krankenkasse, ob eine außerklinische Intensivpflege (AKI) notwendig ist.
- Ein*e Fachärzt*in verordnet außerklinische Intensivpflege mithilfe der Formulare 62 A, B und C.

2. WAHL EINES GEEIGNETEN INTENSIVPFLEGEDIENSTES
Die Pflegekasse kommt für die Kosten der Pflegeleistungen auf, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch sind. Dazu zählen:
- Betroffene oder An- und Zugehörige wählen einen ambulanten Intensivpflegedienst.
- Der Pflegedienst prüft, ob eine Versorgung zu Hause möglich ist oder ob eine Intensivpflege-WG die passende Alternative ist.
- Falls Einzelversorgung oder gewünschte Intensivpflege-WG nicht direkt möglich sind, kann eine sog. Transferpflege angeboten werden: die befristete Betreuung eines intensivpflegebedürftigen Menschen während des Wechsels von einer Versorgungseinrichtung in eine andere.
3. ORGANISATION DER VERSORGUNG MIT UNTERSTÜTZUNG DES PFLEGEDIENSTES
- Häusliche Pflege: Anpassung der Wohnung (z. B. Ist das Bad barrierefrei?) und Organisation der Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Absauggerät, Beatmungsgerät)
- Pflege-WG: Siehe Checkliste
4. ENTLASSUNG & ÜBERLEITUNG
- Krankenhaus, Pflegedienst und An- bzw. Zugehörige führen zur Abstimmung über medizinische und pflegerische Maßnahmen ein Übergabegespräch.
- Zur Nachsorge und Evaluation werden weitere Therapien geplant und unterstützt sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen durch Haus- oder Fachärzt*innen durchgeführt.
Checkliste zum Einzug in Wohngemeinschaften
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