Um wen geht es?
Das GKV-IPReG betrifft alle Menschen, die auf Intensivpflege angewiesen sind, also einer ständigen Überwachung durch Pflegefachkräfte bedürfen. Darunter sind auch viele Menschen, die beatmet bzw. tracheotomiert sind.
Warum gibt es das GKV-IPReG?
Der Anspruch der Politik: Die Intensivpflege soll besser werden: u. a. durch bessere Versorgung und mehr Selbstbestimmung der Betroffenen. Auch Behandlungslücken sollen mit dem neuen Gesetz geschlossen werden. Denn immer mehr Menschen haben ein Tracheostoma bzw. werden beatmet. Und diese Menschen sind in der Vergangenheit oft ohne Prüfung des Weaningpotenzials aus der Klinik entlassen worden, weil die Betten auf der Intensivstation dringend wieder für neue Patient*innen benötigt wurden.
ÜBRIGENS
Was genau ändert sich?
Es gibt nun einen gesondert geregelten Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Besonders qualifizierte Ärzt*innen müssen einen Behandlungsplan erstellen, eine Potenzialerhebung durchführen und die außerklinische Intensivpflege verordnen. Für alle drei Fälle gibt es spezielle Formulare. Außerdem müssen es Vertragsärzt*innen sein, die das Potenzial erheben und eine Verordnung ausstellen. Sie müssen ganz bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Und das grenzt den Kreis der Mediziner*innen, die infrage kommen, stark ein.
WICHTIG!
ÜBRIGENS
Sollte sie allerdings zu gefährlich sein und die Gesundheit beeinträchtigen, wird ihr kein*e Ärzt*in zustimmen.
Außerdem wird die Potenzialanalyse auch bei denjenigen durchgeführt, die aufgrund ihrer Erkrankung gar keine Aussicht haben, von der Beatmung entwöhnt werden zu können. Erst nach zwei Jahren halbjähriger Prüfung entfällt die Potenzialerhebung.
Weitere Vorgaben
Die Rahmenempfehlung nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege. In ihr werden z. B. die erforderlichen Qualifikationen der Pflegekräfte (beispielsweise der Altenpflegekräfte, die in der Beatmungspflege arbeiten möchten) festgelegt.
Die Begutachtungsanleitung „Außerklinische Intensivpflege“, die die Details zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes bei ärztlich verordneter außerklinischer Intensivpflege regelt.
Weiterführende Informationen und Gesetzestexte
WEANING UND POTENZIALERHEBUNG
TRACHEOSTOMA UND TRACHEALKANÜLE
INVASIVE UND NICHT-INVASIVE BEATMUNG