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FAQ-Session

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

FAQ-Session

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (kurz GKV-IPReG) sowie die daraus folgende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (kurz AKI RL) sind rechtskräftig. Nur noch bis 30. Oktober 2023 können die alten Verordnungsformulare genutzt werden. Ab dem 31. Oktober 2023 gelten die neuen Anforderungen, die in der AKI-Richtlinie festgelegt wurden. Um eine Verordnung von außerklinischer Intensivpflege weiterhin zu erhalten, müssen dann den Krankenkassen drei Formulare vorgelegt werden. Die Haus- und Fachärzt*innen, welche die neuen Qualifikationsanforderungen erfüllen, spielen eine entscheidende Rolle für die Potenzialerhebung, die Verordnung und den Behandlungsplan. Dabei sind genaue Fristen zu beachten.

Um fit für die Umsetzung der neuen Vorgaben zu sein, beantworten wir alle Fragen zu Gesetz und Richtlinie und setzen unsere digitale „GKV-IPReG FAQ-Session“ an folgenden Terminen fort:

Am 15.3./12.4./17.5./14.6./19.7./16.8./20.9. und 18.10.2023 jeweils mittwochs von 12:00 bis 13:00 Uhr.

Das Angebot ist für alle offen, die Fragen zu den Neuregelungen haben. Warum wir das tun? Als einer der größten Anbieter außerklinischer Intensivpflege müssen wir bestens auf den 30. Oktober 2023 vorbereitet sein, damit kein*e Klient*in ohne Verordnung zurückbleibt und in eine Versorgungslücke fällt. Zudem ist es uns ein Anliegen, dass wir die Vernetzung aller Versorgungspartner stärken, um gemeinsam möglicherweise entstehende Engpässe meistern zu können.

Um die Vorbereitung zu erleichtern und niemand lange suchen muss, stellen wir begleitend zu den „GKV-IPReG FAQ-Sessions“ alle maßgeblichen Gesetzes- und Richtlinientexte sowie offiziellen Antragsformulare in einem Ordner zur Verfügung. Dieser wird ständig aktualisiert.

Von Anfang an haben sich Dr. Maria Panzer und Christoph Jaschke mit dem GKV-IPReG und der AKI Richtlinie beschäftigt und an diversen Stellungnahmen mitgewirkt. Ab diesem Jahr begleitet ein Fachjurist die FAQ-Sessions und prüft die Antworten auf die in den Sessions gestellten Fragen, die dann ebenfalls im Ordner zu finden sind.

Ab 15. März 2023, immer Mitte des Monats mittwochs zwischen 12:00 und 13:00 Uhr

Nach einer Registrierung erhalten Sie den Link zur Online-Session.

Alle maßgeblichen Gesetzes- und Richtlinientexte, die offiziellen Antragsformulare und eine Zusammenfassung der FAQ gibt es hier.