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Gut zu wissen

Außerklinische Intensivpflege in der ambulant betreuten WG

Was sind die Vorteile der Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft? Wie sieht die Finanzierung aus? Wie ist der Ablauf, wenn die Entlassung aus der Klinik ansteht? Das und vieles mehr ist hier auf einen Blick zu finden.

Gut zu wissen

Außerklinische Intensivpflege in der ambulant betreuten WG

Was sind die Vorteile der Intensivpflege in einer Wohngemeinschaft? Wie sieht die Finanzierung aus? Wie ist der Ablauf, wenn die Entlassung aus der Klinik ansteht? Das und vieles mehr ist hier auf einen Blick zu finden.

Wenn Pflege rund um die Uhr nötig ist

WAS IST AUSSERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE?

Anführungszeichen Zitatbeginn

„Außerklinische Intensivpflege richtet sich an schwerstkranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich und zu unvorhersehbaren Zeiten lebensbedrohliche gesundheitliche Situationen auftreten können. Sie haben daher einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, der durch die permanente Interventionsbereitschaft durch eine geeignete Pflegefachkraft über den gesamten Versorgungszeitraum gekennzeichnet ist.”
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Anführungszeichen Zitatende

Weil es zuhause am schönsten ist

AMBULANT VOR STATIONÄR

Nach dem § 34 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf häusliche Pflege, wenn dies medizinisch möglich ist. Das bedeutet, dass die ambulante Intensivpflege Vorrang vor der stationären Pflege hat, solange die Versorgung im eigenen Zuhause
gewährleistet werden kann.

Dieser Ansatz wird vom Gesetzgeber unterstützt, da die häusliche Pflege nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen steigert, sondern auch eine geringere Belastung für das Gesundheitssystem bedeutet. Ambulante Pflege ermöglicht es den intensivpflegebedürftigen Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und trotzdem alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen zu erhalten.

Weitere Informationen unter:

§ 34 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI)

INTENSIVPFLEGE-WG

DIE VORTEILE

Individuelle Betreuung
Spezialisierte Pflege und medizinische Versorgung wird auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner*innen abgestimmt. Möglich machen das überschaubare Bewohner*innen-Zahlen bei überdurchschnittlichem Personaleinsatz.

Flexibilität
Die Pflege erfolgt ambulant, das bedeutet, die Menschen erhalten intensive Unterstützung, können ihren Alltag aber maximal selbstbestimmt gestalten.

Gemeinschaft erleben
Austausch und soziale Interaktion mit anderen Bewohner*innen fördern das Wohlbefinden und bieten Unterstützung im Alltag.

Klient*innenanzahl und Personalschüssel in unterschiedlichen Versorgungsformen

DER VERGLEICH ZU KLASSISCHEN STATIONÄREN EINRICHTUNGEN

Pflege-WG

Klassische stationäre Einrichtung

Wohnform Gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung Unterbringung in einer großen Pflegeeinrichtung
Pflege und Betreuung Ambulante Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit individuellem Pflegekonzept Rund-um-die-Uhr-Pflege und intensive medizinische Betreuung
Betreuungsintensität Überdurchschnittlicher Personalschlüssel ermöglicht viel Zeit für die Bewohner*innen Deutlich mehr Klient*innen werden von einer Pflegekraft versorgt
Gemeinschaftsgefühl Gemeinsame Lebenserfahrung in einer kleinen Gemeinschaft Pflege in größeren Einrichtungen ist weniger familiär und persönlich
Selbstbestimmung Hoher Grad an Selbstbestimmung und Freiheit im Alltag Ein sehr strukturierter Pflegealltag lässt uneingeschränkte persönliche Freiheit weniger zu
Medizinische Ausstattung Ambulante Pflege, Hilfsmittel und medizinische Geräte individuell je Bewohner*in vorhanden Umfassende medizinische Ausstattung für Pflege vorhanden

KRANKENVERSICHERUNG UND Pflegekasse

DIE FINANZIERUNG

KRANKENKASSE (SGB V) BEHANDLUNGSPFLEGE

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Medikamente
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte)
  • Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe)

PFLEGEKASSEN-LEISTUNGEN (SGB XI)

Die Pflegekasse kommt für die Kosten der Pflegeleistungen auf, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch sind. Dazu zählen:

  • Pflegesachleistung (professionelle Pflege durch einen Pflegedienst)
  • Pflegegeld (Laienpflege durch An- und Zugehörige)

EIGENANTEIL

(Werden Eigenanteile erhoben, ist der Pflegedienst verpflichtet, vorab einen Kostenvoranschlag zu erstellen)

  • Intensivpflege (Zuzahlung Pflegekassen, Leistungen variabel nach Pflegegrad)
  • Miete (Mietkosten inklusive Nebenkosten)
  • Mieter*innen-Gemeinschaft (gemeinsam vereinbarte Dienstleistungen zur Organisation des Alltagslebens, z. B. hygienische Reinigung)
  • Sonstiges („Taschengeld“, eigener Bedarf etc.)

FINANZIERUNGSUNTERSTÜTZUNG

Leistung

Zuständig / Antragstellung

Voraussetzung

Hilfe zur Pflege (SGB XII) Sozialamt Pflegegrad + finanzielle Bedürftigkeit
Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung Sozialamt dauerhaft erwerbsunfähig + geringes Einkommen
Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat) Pflegekasse pflegebedürftig + Pflege-WG
Entlastungsbetrag (bis 131 €/Monat) Pflegekasse Pflegegrad + häusliche Pflege
Wohngeld Wohngeldstelle geringes Einkommen + Wohnkosten
Stromkostenerstattung für Hilfsmittel Krankenkasse ärztliche Verordnung erforderlich
Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Belastungsgrenze erreicht (1–2 % des Einkommens)

DER ABLAUF

ENTLASSUNG UND ÜBERLEITUNG

1. FRÜHZEITIGE PLANUNG (ENTLASSMANAGEMENT IM KRANKENHAUS)

  • Das Krankenhaus organisiert die Entlassung und klärt in Abstimmung mit der Krankenkasse, ob eine außerklinische Intensivpflege (AKI) notwendig ist.
  • Ein*e Fachärzt*in verordnet außerklinische Intensivpflege mithilfe der Formulare 62 A, B und C.

2. WAHL EINES GEEIGNETEN INTENSIVPFLEGEDIENSTES

Die Pflegekasse kommt für die Kosten der Pflegeleistungen auf, die je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch sind. Dazu zählen:

  • Betroffene oder An- und Zugehörige wählen einen ambulanten Intensivpflegedienst.
  • Der Pflegedienst prüft, ob eine Versorgung zu Hause möglich ist oder ob eine Intensivpflege-WG die passende Alternative ist.
  • Falls Einzelversorgung oder gewünschte Intensivpflege-WG nicht direkt möglich sind, kann eine sog. Transferpflege angeboten werden: die befristete Betreuung eines intensivpflegebedürftigen Menschen während des Wechsels von einer Versorgungseinrichtung in eine andere.

3. ORGANISATION DER VERSORGUNG MIT UNTERSTÜTZUNG DES PFLEGEDIENSTES

  • Häusliche Pflege: Anpassung der Wohnung (z. B. Ist das Bad barrierefrei?) und Organisation der Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Absauggerät, Beatmungsgerät)
  • Pflege-WG: Siehe Checkliste

4. ENTLASSUNG & ÜBERLEITUNG

  • Krankenhaus, Pflegedienst und An- bzw. Zugehörige führen zur Abstimmung über medizinische und pflegerische Maßnahmen ein Übergabegespräch.
  • Zur Nachsorge und Evaluation werden weitere Therapien geplant und unterstützt sowie regelmäßige ärztliche Kontrollen durch Haus- oder Fachärzt*innen durchgeführt.

Checkliste zum Einzug in Wohngemeinschaften

Intensivpflege-Wohngemeinschaften in Ihrer Nähe

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