Häufig gestellte Fragen / FAQ
Allgemeines
Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine spezialisierte Form der Pflege für Menschen mit intensivem medizinischem Unterstützungsbedarf außerhalb eines Krankenhauses. Dazu zählen insbesondere beatmete oder tracheotomierte Menschen sowie Personen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, die eine kontinuierliche Überwachung benötigen.
Die außerklinische Intensivpflege richtet sich an Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen und hohem medizinisch-pflegerischem Überwachungsbedarf, z. B. Beatmungspflicht. Die Alten- und Krankenpflege umfasst hingegen grundlegende Leistungen wie Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung oder Mobilität, ohne intensive medizinische Überwachung.
Die Versorgung erfolgt in der Regel in enger Abstimmung zwischen dem behandelnden Ärzteteam, dem Pflegedienst sowie den An- und Zugehörigen und der Krankenkasse. In der DEUTSCHENFACHPFLEGE ist außerdem das Überleitmanagement eng in den Prozess eingebunden. Je nach Bedarf kann die außerklinische Intensivpflege in einer spezialisierten Wohngemeinschaft, einer stationären Einrichtung oder im häuslichen Umfeld erfolgen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und entsprechender Genehmigung durch die Krankenkasse übernimmt diese in der Regel die Kosten für die außerklinische Intensivpflege. Eventuelle Zusatzleistungen (z. B. Unterkunft in einer WG) müssen individuell geprüft werden.
In der AKI arbeiten speziell ausgebildete Pflegefachkräfte mit intensivmedizinischer Zusatzausbildung. Sie verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Umgang mit dem Beatmungs- und Trachealkanülenmanagement sowie dem Monitoring und der Notfallversorgung.
Zum Einsatz kommen unter anderem:
- Heimbeatmungsgeräte
- Monitoringsysteme zur Überwachung der Vitalparameter
- Absauggeräte
- Sauerstoffkonzentratoren
- Inhalationsgeräte
- Infusions- und Ernährungspumpen
Die Ausstattung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der betreuten Person.
Die Dauer ist abhängig vom Gesundheitszustand und dem weiteren Krankheitsverlauf. Manche Klient*innen benötigen die AKI nur vorübergehend (z. B. zur Überbrückung bis zu einer erfolgreichen Beatmungsentwöhnung, dem Weaning), andere dauerhaft. Regelmäßige ärztliche Überprüfungen beurteilen den weiteren Bedarf.
Ja, je nach Entwicklung des Gesundheitszustands kann eine Umstellung auf eine andere Versorgungsform möglich sein, also z. B. die Alten- und Krankenpflege in einer stationären Einrichtung oder die Betreuung in einer Pflege-WG ohne intensivpflegerischen Bedarf.
Das Überleitmanagement der DEUTSCHENFACHPFLEGE unterstützt aktiv bei der Suche nach einem geeigneten Intensivpflegedienst oder einem Platz in einer spezialisierten WG im Pflegeverbund. Auch Sozialdienste, Hausärzt*innen oder Beratungsstellen können Empfehlungen geben.
Das Überleitmanagement (ÜLM)
Die Mitarbeiter*innen des Überleitmanagements (ÜLM) der DEUTSCHENFACHPFLEGE koordinieren den Übergang von der Klinik in die außerklinische Intensivversorgung. Sie übernehmen die Organisation und Kommunikation mit allen Beteiligten (Ärzt*innen, Kliniken, Kostenträger, Pflegedienste etc.), sorgen für eine lückenlose Versorgung und begleiten die Betroffenen und ihre An- und Zugehörigen während des gesamten Prozesses der Überleitung.
Das Überleitmanagement sollte möglichst frühzeitig eingebunden werden, idealerweise bereits bei absehbarer Entlassung oder einem erkennbaren Problem bei der Beatmungsentwöhnung. So bleibt ausreichend Zeit für Planung, Antragstellung und Organisation der Überleitung.
- Ärztliche Berichte / Entlassungsbriefe
- Aktueller Pflege- und Hilfsmittelbedarf
- Verordnungen (z. B. AKI, HiMi etc.)
- Kontakt des zuständigen Sozialdienstes oder des bzw. der Klinikärzt*in
- Wünsche bzgl. der Wohnform (Wohngemeinschaft, stationäre Einrichtung oder Häuslichkeit)
- Ansprechpartner*in und Kontaktdaten der An- bzw. Zugehörigen
Das zuständige Überleitmanagement der DEUTSCHENFACHPFLEGE steht während des gesamten Überleitprozesses zur Verfügung und vermittelt ggf. auch weitere Fachstellen (Pflegedienst, Sozialrecht etc.).
Organisation der Versorgung
In der Regel wird eine Versorgung innerhalb weniger Tage bis Wochen organisiert. In dringenden Fällen sind auch kurzfristige Aufnahmen möglich, wenn alle Voraussetzungen für eine kurzfristige Übernahme erfüllt sind.
Der Transport wird in Abstimmung mit Klinik, An- und Zugehörigen und ggf. der übernehmenden Pflegeeinrichtung organisiert.
Das Überleitmanagement der DEUTSCHENFACHPFLEGE unterstützt bei der Organisation der Verordnungen mit Sozialdiensten, Klinikärzt*innen bzw. Hausärzt*innen und sorgt für die Weiterleitung an die Kostenträger und Pflegedienste.
Die Hilfsmittelversorgung wird durch das Überleitmanagement oder den übernehmenden Pflegedienst in Zusammenarbeit mit den Sanitätshäusern / Providern organisiert.
- Kontakt zum Sozialdienst / Klinik halten
- Unterlagen zusammenstellen (Versicherung, Vollmachten, Diagnosen)
- Ggf. Wohnraumanpassung vorbereiten
- Bei Heimversorgung: Ansprechpartner*in für Technik und Organisation sein
Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse wird bei einem stationären Aufenthalt vom Sozialdienst der Klinik übernommen. Das Überleitmanagement und die Pflegedienstleitungen der Einrichtungen unterstützen bei der Antragstellung und kommuniziert bei Bedarf mit den Krankenkassen.
In der Regel 1-3 Wochen. Bei Verzögerungen tritt das Überleitmanagement in Kontakt mit dem Kostenträger.
In diesem besonderen Fall kann unter Umständen ein Widerspruch bei der Krankenkasse eingereicht werden. Gemeinsam mit den behandelnden Ärzt*innen, dem Sozialdienst der Klinik oder ggf. mit Hilfe von Rechtsanwält*innen wird eine erneute Einschätzung vorbereitet.
In diesem Fall kann eine AKI auch mit Vermerk „Versorger steht noch nicht fest“ eingereicht werden. Das ÜLM unterstützt bei der Suche eines geeigneten Pflegedienstes.
Voraussetzungen & Wohnformen
- Genehmigte Außerklinische Intensivpflege (AKI)
- Geeignete Wohnsituation (z. B. barrierefreier Zugang)
- Technische Voraussetzungen (z. B. Platz für Geräte)
- Verfügbarkeit eines Pflegedienstes
- Zustimmung der An- und Zugehörigen bzw. Mitbewohner*innen
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Die Einrichtungen und das Überleitmanagement helfen bei der Umorganisation, erneuter Kostenbeantragung und Planung des Umzugs.
Die Kosten übernimmt bei genehmigter AKI die Krankenkasse. Je nach gewünschter und benötigter Unterbringungsform können zusätzliche Kosten, wie Mieten in Einrichtungen oder Verpflegungspauschalen anfallen, welche individuell bei der Besichtigung oder im Vorfeld beim Erstgespräch mit Betroffenen und/oder den An- bzw. Zugehörigen besprochen werden.
Versorgungsalltag & Betreuung
- Individuelle Pflege und Überwachung rund um die Uhr
- Geplante Therapieeinheiten (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie etc.)
- Gemeinsame Mahlzeiten, Freizeitangebote
- Besuche, Kontakt zu Familie und Freund*innen
- Regelmäßige Visiten und ärztliche Kontrollen
Ja, in der Regel arbeiten feste Therapeut*innen-Teams mit den Wohngemeinschaften zusammen oder werden extern eingebunden. Die Organisation übernimmt der Pflegedienst der Einrichtung oder das Überleitmanagement in Absprache mit den An- bzw. Zugehörigen.
Die Besuchszeiten in den WGs und stationären Einrichtungen, in denen die DEUTSCHEFACHPFLEGE pflegt, sind in der Regel flexibel. Besuche sind täglich ganztägig möglich. Es ist jedoch empfehlenswert, Besuche im Vorfeld mit dem Pflegepersonal abzustimmen und zu terminieren, um Überschneidungen mit Therapien oder pflegerischen Maßnahmen zu vermeiden.
Das Personal der DEUTSCHENFACHPFLEGE ist für solche Notfälle geschult und reagiert in Notfallsituationen sofort. Für Notfälle existieren klare Leitlinien und Notfallpläne, die gemeinsam mit den Notärzt*innen und Kliniken umgesetzt werden.
Spezielle medizinische Fragen
Das Weaningpotential wird durch spezialisierte Ärzt*innen (z. B. in Beatmungs- / Weaningzentren) geprüft. Hierfür kann unter Umständen ein Klinikaufenthalt erforderlich sein, wenn ambulant kein adäquates Monitoring möglich ist.
Wenn der medizinische Zustand eine Reduktion der Stunden erlaubt, kann die Versorgung nach Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen und dem Kostenträger angepasst werden (z. B. als Teilversorgung mit 12 Stunden).