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AUDI

Hilfe bei:

Inland, kostenfrei:
0800 283444 533

Ausland 1:
00800 283 444 533

SMS 1:
+49 176 983 533 49²

Geben Sie in Ihrer SMS bitte folgende Informationen an:

> Name, Autokennzeichen und Modell
> Standort, z. B. Anschrift
> Beschreibung der Autopanne (z. B. Fahrzeug springt nicht an, Reifen ist platt, Unfall etc.)

Wir nehmen Ihren Notruf auf und leiten ihn an einen Audi Partner in der Nähe weiter. Anschließend senden wir Ihnen eine SMS mit der Mitteilung, dass der Audi Partner zu Ihnen unterwegs ist. Bei Rückfragen erhalten Sie ebenfalls eine SMS von uns. Auch Sie können sich gerne mit Rückfragen melden.

Melden Sie sich bitte immer zuerst bei unserer Audi Hilfe, bevor Sie bei einer Panne selbstständig aktiv werden und Hilfsmaßnahmen beauftragen.

Mobil ab Haustür
Die Mobilitätsgarantie gilt in vielen Ländern Europas (siehe Länderliste), unterwegs und auch vor der eigenen Haustür.

Pannenhilfe vor Ort
Bei kleinen Instandsetzungen vor Ort durch den nächstgelegenen Audi Partner, die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft führen, werden die Kosten bis 300 € (zzgl. MwSt.) erstattet. Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, An- und Abfahrt des Pannenhelfers, sowie verwendete Kleinmaterialien bis max. 50€ (zzgl. MwSt.).

Abschleppleistung
Kann die Panne vor Ort nicht behoben werden, wird Ihr Audi-Fahrzeug bis zum nächstgelegenen Audi Partner abgeschleppt.

Hotelübernachtung
Hotelkosten für Fahrer*in und sämtliche Mitfahrer*innen werden für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu 5 Nächte inklusive Frühstück übernommen.

Ersatzwagen
Ein erforderlicher Ersatzwagen (Mietwagen) kann für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu fünf Werktage (plus direkt anschließende Wochenenden max. 7 Tage zzgl. angrenzende Feiertage) ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt werden.

Taxi
Die Fahrtkosten für Taxi, Bus oder Bahn vor Ort deckt die Audi Mobilitätsgarantie bis zu 80,- € (zzgl. MwSt.).

Weiterreise mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Taxi
Wird kein Ersatzwagen in Anspruch genommen, so kann die Weiterreise bis zum ursprünglich geplanten Ziel mit einem Flugzeug oder der Bahn fortgeführt werden. Hierfür sind Kosten bis zu 450,00 € (zzgl. MwSt.) pro mit gereister Person über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt.

Fahrzeugrückführung
Für die Fahrzeugrückführung des reparierten Fahrzeuges sorgt der Audi Partner. Die Kosten hierfür sind über die Audi Mobilitätsgarantie abgedeckt. Wird der reparierte Audi in Eigenregie zurückgeführt bzw. abgeholt ist eine Rückerstattung bis maximal 500 € (zzgl. MwSt.) unter Vorlage der Rechnungsbelege möglich.

Ersatzteilbeschaffung
Auch eine schnelle Ersatzteilbeschaffung (inkl. Zoll, Luftfracht, Paketdienst und Expressversand) ist inkludiert.

Nebenkosten (Telefon, Parkgebühren)
Nebenkosten, welche im Rahmen der Panne bzw. Unfalls entstehen, werden bis zu einer Höhe von 30,- € (zzgl. MwSt.) übernommen.

Hilfeleistung bei kleinen Problemen

Zusätzlich bietet die Audi Mobilitätsgarantie Hilfe bei kleinen Problemen, die nicht durch technische Defekte verursacht wurden, wie z. B.

> einem Batterieausfall
> Öl- und Kühlmittelmangel
> einem Marderschaden (wenn dieser vor Ort nicht feststellbar ist)
> falsch getanktem Kraftstoff
> fehlendem Kraftstoff (nachfüllen eines 5L Kanisters)
> Wechsel eines defekten Rades

Für die Hilfe vor Ort deckt die Audi Mobilitätsgarantie Kosten bis zu einer Obergrenze von 300€ (zzgl. MwSt.) ab.
Darin enthalten sind Arbeitsaufwand, An- und Abfahrt des Pannenhelfers, sowie verwendete Kleinmaterialien bis max. 50€ (zzgl. MwSt.).

Weiterführende Leistungen (z. B. Ersatzwagen, Hotel etc.) können kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.

Ausgeschlossene Schäden

Ausgeschlossen sind Schäden,

> die auf Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen (z. B. Diebstahl, Steinschlag) oder mangelnde Pflege und unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind

> die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des/der Fahrer*in oder eines/einer Mitfahrer*in entstanden sind

> die durch Veränderungen am Fahrzeug oder durch den Einbau von Fahrzeugteilen verursacht wurden, die die AUDI AG nicht genehmigt hat

> durch unsachgemäße Instandsetzung,

> die durch die Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnlichen Ereignissen entstanden sind

> die auf Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind,

> die darauf zurückzuführen sind, dass die Reparaturempfehlungen anlässlich des Service nicht befolgt wurden (Rechnung zur Vorlage bitte aufheben),

> die durch Mängel entstanden sind, die dem Käufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich bei einem Fachbetrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.