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So funktioniert’s

Jobfunk

Unser Prämienprogramm für die erfolgreiche Vermittlung neuer Kolleg*innen – hier erfährst du alles Wichtige.

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Unser Prämienprogramm für die erfolgreiche Vermittlung neuer Kolleg*innen – hier erfährst du alles Wichtige.

Du kennst jemanden, der sich bei uns bestimmt pudelwohl fühlen würde?

Dann bring uns doch einfach zusammen! Weil es uns das wert ist, bekommst du für die Vermittlung eine Finanzspritze. Es warten bis zu 2.000 € brutto auf dich – und alle anderen freuen sich riesig, dass sie zusammengefunden haben.

Nicht immer haben wir überall Stellen zu besetzen. Einen Überblick über alle offenen Stellen unseres Verbundes gibt es daher auf der DF-Homepage. Wie funktioniert das Ganze genau? Hier findest du Antworten.

Für welche angeworbenen Mitarbeiter*innen wird eine Prämie gezahlt und wie hoch ist diese Prämie?

Es gibt

  • 2.000 € für die Vermittlung einer in Vollzeit arbeitenden Pflegefachkraft (Teilzeit anteilig)
  • 2.000 € für die Vermittlung einer in Vollzeit arbeitenden (Pflege‑)Hilfskraft (Teilzeit anteilig)
  • 2.000 € für die Vermittlung einer in Vollzeit arbeitenden Verwaltungskraft (Teilzeit anteilig)
Die Operativ Verantwortlichen (OV) sind frei in der Wahl, für welche Einstellung diese Regelung gelten soll, d. h., das Konzept gilt zwar übergreifend für alle DF-Dienste, ob eine Person darüber eingestellt wird, entscheidet jedoch der bzw. die OV.

An wen wende ich mich, wenn ich ein*e neue*n Kolleg*in vermitteln möchte, und wie geht es dann weiter?

  1. Wenn du ein*e Mitarbeiter*in mit zum Verbund zugehörigem Arbeitsvertrag bist, also bei uns eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübst, kannst du potenzielle neue Kolleg*innen werben, indem du ihre Bewerbung der dir vorgesetzten Leitungskraft gibst. Sie reicht sie dann an die Abteilung BwM weiter. Alternativ geht die Bewerbung direkt in der Abteilung BwM ein.
  2. Die Abteilung BwM trägt dann die Namen der angeworbenen und der vermittelnden Person in das Bewerbermanagementsystem ein. Aus Datenschutzgründen muss die geworbene Person außerdem noch ihre Zustimmung geben, damit der weitere Bewerbungsprozess gestartet werden kann.
  3. Wird aufgrund der Vermittlung ein Arbeitsvertrag mit der angeworbenen Person geschlossen, erhält die vermittelnde Person eine Prämie, die in drei Auszahlungsinterwallen ausgeschüttet wird.

Die Tabelle zeigt das einmal am Beispiel einer 2.000 €-Prämie
für eine in Vollzeit beschäftigte Pflegefachkraft:

Intervall Höhe
Bei Betriebseintritt der geworbenen Person 500 € brutto
Nach Bestehen der Probezeit der geworbenen Person 500 € brutto
Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit der geworbenen Person 1.000 € brutto

 

4. Die Auszahlung der Prämie erfolgt jeweils mit der nächsten Lohn-/Gehaltsabrechnung und wird über die jeweilige Personalabteilung
administriert.

Wer ist von der Prämienzahlung ausgeschlossen?

  • Alle Mitarbeiter*innen, die sich mit Personalgewinnung befassen (z. B. BwM und HR) sowie die jeweiligen Beteiligten im konkreten Bewerbungswahlprozess
  • Mitarbeiter*innen, die zeitweise für Personalgewinnung bzw. ‑marketing tätig werden, bezüglich der in diesem Rahmen generierten Bewerbungen (z. B. Messeteilnahme)
  • Führungskräfte, bezüglich der in diesem Rahmen generierten Bewerbungen; werben Führungskräfte aus ihrem privaten Umfeld, sind sie nach Prüfung durch die Abteilung BwM und nach Freigabe der Regionalleitung im Rahmen der o. g. Systematik prämienberechtigt)

Wichtiges

  • Der Anspruch auf die gesamte Prämienzahlung entfällt, wenn die geworbene Person den Dienst nicht antritt
  • Eine Prämie kann aufgeteilt werden, wenn mehrere Mitarbeiter*innen gemeinsam eine Person geworben haben
  • Die angeworbene Person darf nicht bereits in einem Arbeitsverhältnis mit einem der DF zugehörigen Dienst oder Verwaltungsstandort tätig gewesen sein
  • Sollte die vermittelnde Person vor den Abrechnungszeiträumen austreten oder in eine geringfügige Beschäftigung wechseln, entfällt der Anspruch auf die Prämienzahlung