Qualität ist kein Zufall
Aufgaben des Qualitätsmanagements bei der DEUTSCHENFACHPFLEGE
Die umfangreichen Aufgaben der QM-Manager*innen orientieren sich am Pflegeleitbild und an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenvorgaben. Unsere QM-Manager*innen erstellen eigenverantwortlich pflegebezogene Verfahrensanweisungen, Pflegerichtlinien und andere Dokumente (z. B. Pflegedokumentationen). Sie führen Audits und Klient*innenbesuche durch und erstellen Maßnahmenpläne, deren Umsetzung sie überwachen. Eine weitere Aufgabe des QM-Managements ist die sorgfältige Recherche von Informationen, die fachlichen, gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen standhalten. Regelmäßig werden die Pflegedienstleitungen über neue Entwicklungen im Bereich der Pflege und des Qualitätsmanagements informiert.
Für die internen Audits haben die QM-Manager*innen gruppenübergreifende Checklisten entwickelt, nach denen intern geprüft wird. Alle Aktivitäten im Bereich Qualitätsmanagement werden dokumentiert und archiviert, um eine gleichbleibende oder steigende Qualität der Versorgungen zu sichern.

WISSENSWERTES
Das Herzstück unserer Gruppe
Das Qualitätsmanagement ist das Herzstück der gesamten Gruppe mit vielen weiteren Aufgaben:
- Mitarbeit bei der Organisations- und Personalentwicklung, der Fort- und Weiterbildung, dem Risikomanagement, Datenschutz, der Public Relation und anderen Aufgabenfeldern.
- Beratende Funktion in folgenden Aufgabenbereichen: Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin, beim Umgang mit Heimaufsicht, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Feuerwehr, dem Medizinischen Dienst und ähnlichen Institutionen.
- Unterstützung bei (pflege-)qualitätssichernden Projekten, Qualitätszirkeln, Konzepten und ähnlichen Aktivitäten
- Ständiger Kontakt mit den Pflegediensten, wenn es um das Hygienemanagement, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetriebV), Medizinprodukte, Technologien, Hilfsmittel, Pflege sowie pflegerelevante Rechtsvorschriften geht.
- Vertragliche Vereinbarungen mit Kostenträgern
- Beratung bei Fragen des Informations-/Wissensmanagements für Pflegedienste

Qualitätsmanager*innen sind auch dafür zuständig, gegebenenfalls Mängel in Kooperation mit der Pflegedienstleitung strukturiert zu beseitigen. Die Existenz eines gut funktionierenden Qualitätsmanagements gewährleistet die Einhaltung der nationalen Expertenstandards, die das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt hat. In der außerklinischen Intensivpflege ist das Qualitätsmanagement mit den Vorgaben der S2k-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz – Revision 2017“ vertraut. Sie sind in ständigem Austausch mit medizinischem und therapeutischen Fachpersonal und dem 2021 gegründetem „Fachteam für medizinische Behandlungspflege“.
Wir schaffen Voraussetzungen
Priorität hat bei der DEUTSCHENFACHPFLEGE die aktivierende Pflege. Damit die Pflegefachkräfte die Qualität auch tatsächlich tagtäglich umsetzen können, wurden folgende Voraussetzungen geschaffen:
- Es steht ihnen ein modernes Dokumentationsverfahren zur Verfügung.
- Im Rahmen des Versorgungsprozesses werden regelmäßig Einzelfall- und Teambesprechungen durchgeführt. Dabei wird das Team auf Anfrage durch Coaching und Supervision unterstützt.
- Es gibt für die Mitarbeiter*innen ein Fortbildungskonzept. Damit ist sichergestellt, dass sie regelmäßig geschult werden. Für die Fortbildungen in der Beatmungspflege gelten die Vorgaben der S2k-Leitlinie.
Das Qualitätsmanagement ist exakt auf die jeweilige Versorgungsform, sei es in der außerklinischen Intensivpflege als auch in der Alten- und Krankenpflege, abgestimmt.
Das Qualitätsmanagement ist exakt auf die jeweilige Versorgungsform, sei es in der außerklinischen Intensivpflege als auch in der Alten- und Krankenpflege, ausgerichtet.

Fachbereiche des Qualitätsmanagements
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene sind hoch und steigen weiter an. Die Hygienebeauftragten, die in der DEUTSCHENFACHPFLEGE arbeiten, sind rund um die Uhr beschäftigt. Ihre Hauptaufgaben sind die Prüfung der Einhaltung der Hygienestandards, die Schulung der Mitarbeiter*innen und die Beratung der An- und Zugehörigen. Vielfach besteht eine konstruktive Zusammenarbeit mit den örtlichen Gesundheitsämtern.
In jedem Pflegedienst der DEUTSCHENFACHPFLEGE liegt ein Notfallplan vor, denn die Sicherheit und der Schutz der Klient*innen sowie all unserer Mitarbeiter*innen stehen im Mittelpunkt. Das QM-Management hat genaue Anweisungen erstellt, was in bestimmten Krisen- situationen, beispielsweise bei einem Stromausfall, zu tun ist. Zudem gibt es Mitarbeiter*innen, die eine Ausbildung des organisatorischen Brandschutzes absolviert haben. Sie erstellen Brandschutz- und Alarmpläne in Einrichtungen und schulen den Umgang mit brennbaren Stoffen und das Verhalten bei Bränden, z. B. in Wohngemeinschaften. Sie achten darauf, dass es in den Wohngemeinschaften z. B. Evakuierungs- und Rettungstücher gibt und die Rettungswege stets frei sind.
Werden Beschwerden von Klient*innen, An- und Zu- gehörigen, Mitarbeiter*innen oder Partner*innen des Gesundheitswesens vorgetragen, wird ihnen auf den Grund gegangen. Es kann sein, dass z. B. aufgrund von ambulanten Rahmenbedingungen die Kompromissbereitschaft aller beteiligten Personen gefordert wird, um eine Lösung zu finden. Auf jeden Fall wird dann der persönliche Kontakt der Beschwerdeführer*innen mit der Pflegedienstleitung hergestellt. Für den Umgang mit Beschwerden gibt es in der QM-Abteilung einen eigenen Leitfaden, nach dem die Mitarbeiter*innen vorghen. Der Ablauf der Bearbeitung einer Beschwerde wird protokolliert und dokumentiert. In regelmäßigen Abständen erfolgt eine Auswertung und es wird geprüft, ob aufgrund von wiederkehrenden Problemen eventuell die Betriebsstruktur angepasst werden sollte.
Die DEUTSCHEFACHPFLEGE ist Mitglied der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der gesetzlichen Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Diese unterstützt im Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. So ist nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit die optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung gewährleistet und es ist dafür gesorgt, dass unsere Pflegekräfte nach einem Schadensfall wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die DEUTSCHEFACHPFLEGE hat Mitarbeiter*innen, die sich um die Arbeitssicherheit kümmern, und es gibt mehrere Arbeitsmediziner*innen, die auf kurzem Wege angesprochen werden können. Einige Gesellschaften pflegen Kooperationen mit der Verkehrswacht, welche Fahrsicherheitstrainings für ihre Mitarbeiter*innen durchführen. Diese haben sich bei der Vermeidung von Verkehrsunfällen bewährt und sind bei den Mitarbeiter*innen sehr beliebt.
Die Medizinprodukte-Beauftragtem nehmen an Einweisungen durch den Hersteller und an der Funktionsprüfung bei Inbetriebnahme der erforderlichen Medizintechnik teil, organisieren Einweisungen und führen diese für Anwender*innen durch. Sie sind zuständig für die erforderliche Dokumentationen gemäß MPBe- treibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) und die Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik, sorgen für ordnungsgemäße Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der verschiedenen Medizinprodukte, damit die für die Anwendung erforderlichen Angaben jederzeit verfügbar sind. Zudem überwachen sie die Einhaltung von Prüffristen von sicherheits- und messtechnischen Kontrollen und Instandhaltungsintervallen, nehmen an den regelmäßigen Besprechungen teil, bei denen Informationen ausgetauscht werden, und unterstützen bei Vorkommnissen und Maßnahmen der Hersteller.
An vielen Stellen in der DEUTSCHENFACHPFLEGE werden ständig neue Prozesse und Vorgehensweisen zum Wohle der Klient*innen entwickelt. Haben sich diese bewährt, werden sie in der gesamten Unternehmensgruppe eingeführt.